Einwohnergemeinde Ferenbalm

Haus in Ferenbalm

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Ihre Gemeinde Ferenbalm

Landschaft Ferenbalm

Bekanntmachung des Gemeinderates

Gemischt-Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und Änderung Zonenplan nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV



Der Gemeinderat von Ferenbalm hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und der geringfügigen Änderung Zonenplan am 19. September 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeindeversammlung, Montag, 25. November 2024

Gemeindehaus Ferenbalm

Öffnungszeiten

Sie finden uns an der Ofenhausstrasse 37 in Rizenbach

Montag

08.00 - 11. 30 Uhr
 14.00 - 17.00 Uhr 

Dienstag

Mittwoch

Geschlossen

Geschlossen

Donnerstag

08.00 - 11. 30 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

 Geschlossen

AHV-Zweigstelle

Montag

08.00 - 11. 30 Uhr

Donnerstag

08.00 - 11. 30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr


 

Termine ausserhalb der Öffnungzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Bauverwaltung Ferenbalm
Bauverwalterin Karin Gosteli

Frau Gosteli ist jeweils am Donnerstag zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unter der Nummer 031 751 01 04 erreichbar, resp. in der Verwaltung anwesend.

 

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