Werte Besucherin, werte Besucher
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Ihre Gemeinde Ferenbalm
Gemischt-Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und Änderung Zonenplan nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Ferenbalm hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und der geringfügigen Änderung Zonenplan am 19. September 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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