Werte Besucherin, werte Besucher
Willkommen auf unserer Homepage von Ferenbalm. Hier finden Sie viele nützliche Information über die Gemeinde, Verwaltung und Behörden. Sie können jederzeit den Onlineschalter nutzen, Reglemente einsehen und vieles mehr.
Finden Sie das Gewünschte nicht, zögern Sie nicht, uns elektronisch zu kontaktieren. Während den Schalteröffnungszeiten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Website und freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen.
Ihre Gemeinde Ferenbalm
Öffentliche Auflage
Baureglement; Anpassung Art. 39 (Nutzungsbonus)
Der Gemeinderat Ferenbalm bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements; Anpassung Art. 39 (Nutzungsbonus) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. März bis 25. April 2025, in der Gemeinde-verwaltung Ferenbalm öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.ferenbalm.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Ferenbalm einzureichen.
Ferenbalm, den 27. März 2025
Der Gemeinderat
Wichtigste Änderungen ab 01.01.2025
AHV21
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
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