Abfallentsorgung - Informationen einholen Hauskehricht und Grobsperrgut (Details siehe Abfallkalender)
Die Abfuhr findet alle 14 Tage am Montag ab 13.00 Uhr statt.
Bitte Art. 10 Abfallreglement beachten: "Säcke und Gebinde dürfen erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden."
Verkaufsstellen für Säcke, Grobsperrgutmarken und Containermarken siehe Abfallkalender.
Entsorgungshof Biberen (Details siehe Abfallkalender)
Es stehen Behälter bereit für: Altglas
Batterien
Textilien
Blech- und Aludosen
Keine Deponierungen nach 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen! Sonderabfuhren Papier und Alteisen (Details siehe Abfallkalender)
Jährlich finden 4 Sammlungen statt, wovon 2 kombinierte Sammlungen beim Entsorgungshof in Biberen und 2 reine Papiersammlungen mit Sammelplätzen in den einzelnen Dörfern.
Grünabfuhr (Details siehe Abfallkalender)
Die Grünabfuhr erfolgt durch die Firma Haldimann AG in Murten. Sie benötigen einen Container mit entsprechendem Chip.
| /de/abfallwirtschaft/abfallkalender/ABFALLKALENDER-2024.pdf Abfallreglement
| | Abfallsammelstelle "brings"
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Heimatausweis bestellen | | | Onlineformular Heimatausweis bestellen
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Heimatausweis - verlängern | | | Onlineformular Heimatausweis verlängern
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Pass und Identitätskarte | | | Ausweiszentrum Kanton Bern
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Merkblatt Todesfall | Merkblatt Todesfall - was ist zu tun
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Siegelungen Siegelungsbeamter Herr
Schwab Erwin
Augasse 20
3206 Gammen | | | Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
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Umzug innerhalb der Gemeinde Umzug innerhalb der Gemeinde Jede Adressänderung innerhalb der Gemeinde und auch ein blosser Wohnungswechsel im selben Gebäude sind der Einwohner- und Fremdenkontrolle innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch zu melden. | | | Onlineformular Umug innerhalb der Gemeinde
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Hundesteuer - Informationen Grundsatz Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Chip oder Tätowierung) und in der entsprechenden Datenbank (AMICUS) registriert sein. Die Hundesteuer beträgt CHF 60.00 für den ersten Hund pro Jahr und CHF 120.00 für jeden weiteren Hund pro Haushaltung. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Ferenbalm, sofern ihr Hund am Stichtag (1. August) älter als sechs Monate ist. Die Rechnung wird nach dem Stichtag gestellt. Mutationen Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Weitere Informationen finden Sie unter | | | www.amicus.ch
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Sportanlagen - mieten | Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und Ferenbalm
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Sportanlagen und Schulräume - nutzen | Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und Ferenbalm
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Altersrente (AHV) - anmelden | | | Anmeldung für eine Altersrente
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Baugesuch - einreichen Das Gemeindebaureglement und Angaben zu den Zonenplänen können auf dieser Internetseite unter Verwaltung/Reglemente und Gemeinde/Gemeindepläne heruntergeladen werden. Sie erhalten diese auch bei der Bauverwaltung oder der Gemeindeverwaltung. | /de/verwaltung/dienstleistungen/Bauverwaltung/2022_Checkliste-Einreichen-Baugesuch.pdf /de/verwaltung/dienstleistungen/Bauverwaltung/Sitzungstermine-Eingabeschluss-2023.pdf Textmuster Zustimmung Näherbaurecht
| | Baugesuchsformulare
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Zonenplan - einsehen | Zonenplan Biberen/Ferenbalm Zonenplan Gammen Zonenplan Gemeinde Zonenplan Gümmenen Zonenplan Jerisberghof
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen | | | Fundservice Schweiz und Lichtenstein
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Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen Ein Steuererlassgesuch für Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern kann erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Veranlagung gestellt werden. Ist die Zahlung mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Das Erlassgesuch muss schriftlich, begründet und mit den nötigen Beweismitteln wie Haushaltbudget bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Als Erlassgründe gelten u.a.: - Belastungen mit ausserordentlichen Familienlasten und Unterhaltsverpflichtungen (Alimente), so dass die Bezahlung der Steuern die steuerpflichtige Person in eine Notlage bringen würde
- wenn die Bezahlung des geschuldeten Steuerbetrages ein Opfer darstellen würde, das in einem Missverhältnis zu der finanziellen Leistungsfähigkeit steht (unter Existenzminimum)
- wenn eine steuerpflichtige Person zur Tilgung der Steuerschuld einen grossen Teil des Vermögens benötigt, insbesondere wenn es sich dabei um einen unentbehrlichen Bestandteil der Altersvorsorge handelt.
| | | Erlassgesuch
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Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1 - 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Nachbestellung Steuerformulare Haben Sie einzelne Formulare verschrieben oder sind sie gar nicht dabei, dann verwenden Sie den Bestellschein in der Wegleitung und senden Sie ihn an die
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334
3001 Bern Einreichung Sie reichen Ihre vollständige Steuererklärung beim Steuerbüro Ferenbalm, 3206 Rizenbach ein. Die Formulare 1 und 3 müssen unterschrieben sein. Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung Online im Internet: Die Steuererklärung kann mittels Verschlüsselungstechnik via Internet ausgefüllt werden. Das Programm basiert auf dem Internet-Browser und ist daher unabhängig vom eingesetzten Betriebssystem. Es ist keine Software-Installation auf dem PC erforderlich. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Benutzername und Passwort finden Sie in den Unterlagen der Steuererklärung. Neu kann die Steuererklärung auch über BE-login ausgefüllt werden. Sie können die Steuererklärung vollständig elektronisch freigeben und einreichen. Das Einsenden der Freigabequittung an die Gemeinde per Post entfällt. | | | Taxme
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Hund an- / abmelden Fall Sie neu im Besitz eines Hundes (siehe auch Link / News Flyer) sind und über keine Logindaten zur nationalen Datenbank verfügen, nehmen wir die Erfassung gerne für Sie vor. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestelt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen. Kennzeichnung und Registrierung Alle Hunde müssen gechipt und bei der dafür vorgesehenen AMICUS-Datenbank registriert werden. Hundehalter(innen) sind verpflichtet, ihre Adressänderungen, jede Umplatzierung eines Hundes, Kauf oder Verkauf und auch den Tod eines Hundes unverzüglich in der AMICUS-Datenbank selber zu aktualisieren. Bei Halterwechsel ist der bisherige Hundehalter verpflichtet, den Hund auf den neuen Halter in der AMICUS-Datenbank zu überschreiben. | | | AMICUS https://www.amicus.ch/Content/News/Flyer_DE.p...
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen Die Steuererklärung muss bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334
3001 Bern
Fax 031 633 74 53
Gebühr für die Bearbeitung des Fristerstreckungsgesuches: Fr. 20.—
Wenn Sie die Fristverlängerung online im Internet (siehe unten) beantragen, ist sie kostenlos, da der Bearbeitungsaufwand der Steuerverwaltung entfällt. | | | Fristverlängerung
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Strafregisterauszug bestellen Strafregister-Auszüge können am einfachsten am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Post leitet die Bestellungen an das Schweizerische Strafregister weiter. Dieses stellt die Auszüge innert weniger Tage direkt zu. Auszüge können aber auch online bestellt und bezahlt werden. Wichtig: - Es sind keine mündlichen Bestellungen und keine direkten Bezüge am Schalter in Bern mehr möglich.
- Bei der Gemeinde können keine Bestellformulare mehr bezogen werden.
- Gebühr für einen Strafregisterauszug: Fr. 20.—
| | | Strafregister
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Containermarken bestellen Stückpreis pro Containermarke CHF 35.00 | | CHF 35.00 | |
Amtliche Bewertung Die amtlichen Werte werden von kantonalen Schätzern aufgrund der landwirtschaftlichen bzw. nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen festgesetzt. Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks (Steuererklärung Formular 7). Daraus errechnet sich auch der Eigenmietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft, der in der Steuererklärung als Einkommen (Formular 7) deklariert werden muss. Im weiteren dient der amtliche Wert zur Berechnung der Liegenschaftssteuer (1,0 ‰ vom amtlichen Wert). Allen Eigentümerinnen und Eigentümern wird bei allfälligen Änderungen oder bei Erwerb einer Liegenschaft der amtliche Wert resp. der Eigenmietwert schriftlich eröffnet. Für jedes Grundstück besteht ein Protokoll, in dem alle Angaben der amtlichen Bewertung enthalten sind. Sie können Ihr Protokoll bei uns einsehen oder eine Kopie bestellen. | | | Steuerverwaltung
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Feuerwehrersatzabgabe Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 19. und 50. Altersjahr mit Ausnahme der Quellensteuerpflichtigen sind feuerwehrdienstpflichtig. Wer nicht aktiven Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 15.3% der Einfachen Steuer, aber maximal Fr. 450.--. Der Feuerwehrdienstpflicht unterstellte, in ungetrennter Ehe lebende Ehepaare sowie bei eingetragenen Partnerschaften, deren Partner beide wehrdienstpflichtig sind, jedoch keinen Feuerwehrdienst leisten, bezahlen gemeinsam eine Ersatzabgabe. Diese wird auf dem gemeinsamen steuerbaren Einkommen und Vermögen berechnet. Wenn ein Ehepartner aus der Feuerwehrdienstpflicht entlassen oder befreit ist, bezahlen Ehepaare die Ersatzabgabe auf der Hälfte der gemeinsamen Einfachen Steuer. Die Abgabe wird von der Kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt. Von der Ersatzabgabe befreit sind: - Ehegatten von Feuerwehrdienstangehörigen
- auf Gesuch hin Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen
- auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben
| Aufgabenübertragungsreglement Feuerwehr Regio Laupen
| | Reglement öffentliche Sicherheit Laupen
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Energieberatung / Förderprogramme Bund und Kanton bieten Förderprogramme an für Hauseigentümer, die ihre Liegenschaften zeitgemäss sanieren (Wärmedämmung). Informieren lohnt sich. Unsere Gemeinde ist der öffentlichen Energieberatung Bern-Mittelland angeschlossen und beteiligt sich mit einem pro Kopf-Beitrag an deren Finanzierung. Die Beratungsstelle steht unseren Einwohner/innen zur Verfügung. Energieberatung für wen?
Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, die eine bauliche Veränderung planen oder eine neue Heizung anschaffen wollen. Die Beratung zeigt das Sanierungs- und Energiesparpotential eines Objektes auf, priorisiert die Investitionen und unterbreitet praxisbezogene, ökologische und wirtschaftliche Vorschläge zur Umsetzung. Nutzen für den Kunden
Nach der Beratung durch die engagierten und erfahrenen Spezialisten der Energieberatung Bern-Mittelland wissen die Kunden, welche weiteren Schritte sie einleiten müssen, um ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Planungs-, Projektierungs- und Umsetzungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Energieberatung. Dazu müssen Architektur- und Ingenieurbüros sowie ausführende Firmen beigezogen werden. Die Erstberatung ist kostenlos. Anmeldung, Infos und Merkblätter unter
Energieberatung Bern-Mittelland
Höheweg 17
3006 Bern
031 357 53 50 (Mo - Fr 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr) info@energieberatungbern.ch Weitere themenspezifische Infos finden Sie unter Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Bundesamt für Energie Minergie Schweiz
| | | Energieberatung Bern
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Kantonales Baurecht | | | Kantonales Baurecht
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Nachführungsgeometer bbp geomatik ag
Murtenstrasse 5
3177 Laupen
Tel. 031 740 20 80
Fax 031 740 20 89
E-mail: bbp@geozen.ch | | | Plan- und Datenbestellung
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Elektrizität BKW Energie AG
Region Mittelland
Bahnhofstrasse 20
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 121 113 | | | BKW Energie AG
|
Swisscom Swisscom (Schweiz) AG
Network & IT
Wireline
Postfach
3050 Bern
Tel. 0800 477 587
Fax 058 221 80 24
Lines.BE@swisscom.com | | | Swisscom
|
Radio, TV, Internet, Festnetz - anmelden Rega-Sense
3186 Düdingen
Tel. 026 492 66 66 | | | Rega-Sense
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Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland | | | Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland
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Energie Bern | | | Energie Bern weitere Informationen
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Bundesamt für Energie | | | Bundesamt für Energie, weitere Informationen
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Minergie | | | Informationen zur Minergie
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Stiftung Klimarappen | | | Stiftung Klimarappen, Informationen
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Findeltiere Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, ist verpflichtet, dies dem Berner Tierschutz mitzuteilen. Der Berner Tierschutz ist seit dem 1. Januar 2009 die kantonale Meldestelle für Findeltiere. Die Meldung kann erfolgen: Telefonisch unter der Gratisnummer 0800 1844 00 (während den Bürozeiten) Per Mail: meldestelle@bernertierschutz.ch Per Post: Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern Weitere Infos: Berner Tierschutz Wer ein Tier vermisst, kann sich ebenfalls an diese Stelle wenden, jedoch unter der Tel.Nr. 0900 1844 00 (während den Bürozeiten). Vermisstmeldungen sind aber auch per E-Mail oder per Post möglich. | | | Berner Tierschutz
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Prämienverbilligung KK Zuständig für Auskunftserteilung und Gesuche: Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
E-Mail asvs.pvo@jgk.be.ch In der Regel wird der Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund der Steuerveranlagung automatisch berechnet und den Anspruchsberechtigten mitgeteilt. Es gibt aber Ausnahmen. Bei obiger Stelle erhalten Sie Auskunft und Antragsformulare. | | | Amt für Sozialversicherungen
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Waffenerwerbsschein/Waffentragschein | | | Polizei Bern
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Abwasserentsorgung - Informationen einholen Abwasserreinigungsanlagen Die Gemeinde Ferenbalm ist der ARA Kerzers und der ARA Sensetal angeschlossen. Weitere Informationen: ARA Kerzers ARA Sensetal | Abwasserreglement Abwassertarif
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Merkblatt "Verhalten bei Wasseralarm Wohlensee, Schiffenensee, Rossens | | | Merkblatt "Verhalten bei Wasseralarm"
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