Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Die Steuererklärung muss bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334
3001 Bern
Fax 031 633 74 53

Gebühr für die Bearbeitung des Fristerstreckungsgesuches: Fr. 20.—
Wenn Sie die Fristverlängerung online im Internet (siehe unten) beantragen, ist sie kostenlos, da der Bearbeitungsaufwand der Steuerverwaltung entfällt.

Fristverlängerung
Steuerbüro
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