Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen

Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen

Ein Steuererlassgesuch für Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern kann erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Veranlagung gestellt werden. Ist die Zahlung mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden.

Das Erlassgesuch muss schriftlich, begründet und mit den nötigen Beweismitteln wie Haushaltbudget bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

Als Erlassgründe gelten u.a.:

  • Belastungen mit ausserordentlichen Familienlasten und Unterhaltsverpflichtungen (Alimente), so dass die Bezahlung der Steuern die steuerpflichtige Person in eine Notlage bringen würde
  • wenn die Bezahlung des geschuldeten Steuerbetrages ein Opfer darstellen würde, das in einem Missverhältnis zu der finanziellen Leistungsfähigkeit steht (unter Existenzminimum)
  • wenn eine steuerpflichtige Person zur Tilgung der Steuerschuld einen grossen Teil des Vermögens benötigt, insbesondere wenn es sich dabei um einen unentbehrlichen Bestandteil der Altersvorsorge handelt.
Erlassgesuch
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