Hundesteuer - Informationen

Hundesteuer - Informationen

Grundsatz

Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Chip oder Tätowierung) und in der entsprechenden Datenbank (AMICUS) registriert sein.

Die Hundesteuer beträgt CHF 60.00 für den ersten Hund pro Jahr und CHF 120.00 für jeden weiteren Hund pro Haushaltung. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Ferenbalm, sofern ihr Hund am Stichtag (1. August) älter als sechs Monate ist. Die Rechnung wird nach dem Stichtag gestellt.

Mutationen

Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.amicus.ch
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Tiere

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